Preise und Kosten von Hörgeräten (Teil 1)
Im Anschluss finden Sie nützliche Informationen zu den Kosten eines Hörgeräts.
Die Unterschiede eines privat- und gesetzlich Versicherten
Zunächst ist zu sagen, dass es zwei unterschiedliche Arten von Versicherten gibt: die gesetzlich und die privat Versicherten.
Hörgeräte sind individuell auf Sie angepasste Medizinprodukte, vergleichbar wie Einlagen für die Schuhe oder ein Zahnersatz. Daher bezuschussen die Krankenhassen Ihren Kauf von Hörgeräten. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen bei einer beidohrigen Versorgung ca. 1.500 EUR dazu. Bei einer einseitigen Versorgung die Hälfte, dementsprechend 750 EUR. Die Zuzahlung der privaten Krankenkassen weicht von der gesetzlichen erheblich ab. Meistens aber zahlen diese ca. 3.000 EUR bei einer beidohrigen Versorgung und ca. 1.500 EUR bei einer einseitigen Versorgung dazu.
Weiterhin wird zwischen einer Erst-, Folge- oder einer vorzeitigen Wiederversorgung unterschieden. Eine Erstversorgung bedeutet, dass sowohl der gesetzlich als auch der privat Versicherte eine Verordnung vom Hals-Nasen-Ohren-Arzt benötigt. Bei der Folgeversorgung verhält es sich so, dass ein gesetzlich Versicherter keine Verordnung durch den HNO benötigt, der privat Versicherte hingegen schon – dabei hat der gesetzlich Versicherte nach sechs Jahren wieder Anspruch auf ein neues Hörgerät, der privat Versicherte bereits nach fünf Jahren.
Verlustversorgung oder irreparables Hörgerät
Bei einer vorzeitigen Versorgung, z.B. bei Verlust, zu starker Hörminderung oder einem irreparablen Hörgerät, hat der Versicherte schon früher als die offizielle Versorgungszeit von fünf oder sechs Jahren einen Anspruch auf neue Geräte von seiner Krankenkasse. Dieses muss allerdings immer durch einen HNO-Arzt mittels einer neuen Verordnung bestätigt werden.
Allgemeine Kosten
Hörgeräte kosten zwischen 1.500 EUR und 6.000 EUR, je nach Bedarf und Wunsch des Kunden. Es ist daher unabdingbar, eine genaue Bedarfsanalyse durchzuführen. Das teuerste Gerät muss zwangsläufig nicht immer das geeignetste für Sie sein. Denn je mehr Funktionen ein Hörgerät hat, desto höher ist der Preis. Werden Sie all diese Funktionen überhaupt benötigen? Dies gilt es herauszufinden. Eine Vielzahl an Kunden ist mit einem Gerät, das die Krankenkasse übernimmt, bereits bestens versorgt. Von mir erhalten Sie zu jeder Zeit eine ehrliche und fachliche Einschätzung Ihrer Situation. Sehen Sie sich auch hierzu gern meine Bewertungen auf der Webseite bzw. Google an.
Hörgerätepreise nach Modellklassen
Hörhilfen werden in die folgenden drei Technologieebenen bzw. Preisklassen eingeteilt: Basisgeräte, Mittelklasse und Oberklasse (High-End). Dabei bieten alle drei Klassen eine erstklassige Klangqualität, eine optimale Sprachverständlichkeit und eine Hintergrundgeräuschreduzierung.

Basisklasse/Kassengeräte: Diese Geräte werden fast komplett von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen (ca. 1.500 EUR beidseitig). Ihr Anteil beträgt lediglich 20 EUR. Bei diesen Geräten handelt es sich um volldigitale Hörgeräte. Sie verfügen über Richtmikrofone, einer Rückkopplungsunterdrückung und einer Störgeräuschunterdrückung. Sie bieten anpassbare Hörprogramme, haben eine gute Verstärkung und bieten mindestens vier Kanäle. Zu den Basisgeräten zählen z. B. das Nevara 1 Nano von Bernafon oder das Intuis 3 S von Siemens. Wenn Sie viel Zeit zu Hause verbringen, ist ein Basisgerät sehr effektiv.
Anschlussklasse: Diese Geräte liegen preislich für einen gesetzlich Versicherten bei ca. 700 EUR Zuzahlung für beide Ohren. Der Vorteil dieser Hörgeräte liegt darin, dass eine automatische Situationserkennung das Hören in einer geräuschvollen Umgebung komfortabler gestaltet bzw. mehr Kanäle, bis zu zwölf an der Zahl, dafür sorgen, dass Ihr Hörgerät sensibler reagiert. Zudem ist es möglich, den Fernseher und Ihr Handy mit den Hörgeräten zu koppeln. Zu den Anschlussgeräten gehören z. B. das Siya 2 mini Ex von Oticon oder das Zerena 1 NR von Bernafon. Eine Akkumöglichkeit ist ebenfalls gegeben.
Mittelklasse: Das sind Hörgeräte, deren Zuzahlung für einen gesetzlich Versicherten bei ca. 1.700 EUR für beide Ohren liegt. Neben einer noch effektiveren Situationserkennung und mehr Kanälen, bis zu 24, ist zu erwähnen, dass hierdurch das Hörgerät noch besser die Sprache von Hintergrundgeräuschen trennen kann. Diese Hörsysteme sind lernfähig und können sich den Vorlieben des Trägers anpassen. Sie können das Hörgerät mit einer App auf Ihrem Smartphone steuern und sind ebenfalls Bluetooth fähig. Zu den Mittelklassegeräten gehören z. B. das Sound Excite 5 R 312 oder das Evoke 220 von Widex.
Oberklasse (High-End): Hörsysteme dieser Klasse erfordern eine Zuzahlung für gesetzliche Versicherte von ca. 3.500 EUR. Sie bieten Ihnen die beste Technologie für Ihre Ohren. Hörgeräte dieser Preisklasse sind vor allem für Leute geeignet, die viel unterwegs oder/und ständig akustisch ungünstigen Situationen ausgesetzt sind. Bis zu 48 Kanäle und eine ständige „Abtastung“ Ihres Umfeldes sollen dazu beitragen, höchsten Komfort in jeder Situation zu genießen. Darüber hinaus lassen sie sich mit vielen Multimediageräten koppeln, können per App auf Ihrem Smartphone eingestellt werden. Zu den Oberklassegeräten gehören z. B. das Evoke 440 von Widex oder das Audéo M90 von Phonak.
Die Kosten eines Im-Ohr-Hörgeräts
Viele Akustiker bieten keine Im-Ohr-Geräte als Kassengerät an. Der Grund dafür ist meistens ein höherer Aufwand wie z.B. durch das Abformen der Ohren. Ich biete Ihnen ein solches Gerät auch im Kassensegment an (ein Zuzahlungsgerät). Denn Technik, die man hinter dem Ohr verbauen kann, kann man auch im Ohr verbauen. Ein Ohr-Abdruck muss so oder so genommen werden. Eine Vielzahl an Herstellern bietet bereits ein kostenloses Probetragen als Service an, sodass keine Kosten entstehen. Es besteht somit kein preislicher Unterschied zwischen Im-Ohr-Geräten und Hinter-dem-Ohr-Geräten.
Lesen Sie im 2. Teil meines Blogartikels, was Sie als Rentner beachten müssen, wie lange die Verordnung gültig ist, ob es Obergrenzen bei den Krankenkassen gibt und welche Folgekosten auf Sie zukommen können.